Förderung · Stand 17.10.2026
Förderung passend
zu Ihrem Vorhaben.
KfW 458: 30 % Grundförderung, bei erfüllten Voraussetzungen zusätzliche Boni. Die Obergrenze beträgt grundsätzlich 70 %. Bis zu 80 % sind bei Selbstnutzung und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € möglich, mit Kinderzuschlag bis 40.000 €. Für die erste Wohneinheit zählen aktuell höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Kein garantierter Anspruch auf Förderung.
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KfW-Grundförderung30 % für förderfähige Maßnahmen
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Klimageschwindigkeitsbonus16 % bei förderfähigem Austausch und Selbstnutzung; ab Februar 2027 sinkend
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Einkommensbonus40 / 30 / 10 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mögliche Kinderregelung beachten
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Begleitung bei der AntragstellungTechnische Unterlagen von uns; Antrag durch Sie in „Meine KfW“
Wichtig: Zuerst Vertrag mit Förderbedingung und Bestätigung zum Antrag, dann KfW-Antrag vor Beginn der Arbeiten. Wir begleiten die Vorbereitung. Stand: 17.10.2026. Förderbedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Zusage. KfW 458: aktuelle Bedingungen.